Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 27.04.2021 entschieden, dass Kauseln in den AGB's einer Bank unwirksam sind, die besagen, dass der Kunde durch Schweigen einer Änderung zustimmt. Folgen dieses Urteils, Kunden, die in der Vergangenheit von AGB-Änderungen betroffen waren, keine Zustimmung gegeben haben aber erhöhte Gebühren zahlen mussten, können diese zurück verlangen.
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