Fachanwalt Bank- & Kapitalmarktrecht
Rechtsanwalt & Strafverteidiger
Rechtsgebiete
Auf dieser Seite möchte ich Ihnen mit wenigen Worten meine Schwerpunktrechtsgebiete erklären.
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Sie haben einen Kreditvertrag unterschrieben! Sie haben Ihr Geld angelegt!
Und jetzt sind Sie unsicher. Wurden Sie korrekt beraten? Haben Sie alle Informationen erhalten? Sind die zu zahlenden Zinsen nicht viel zu hoch? Wie ist das mit der Sicherheit? Darf die Bank den Vertrag kündigen? Muss ich eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen?
Zu diesen und anderen Fragestellungen berate ich Sie gerne.
Auch alle Fragen und Probleme rund um das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) kläre ich mit Ihnen.
Das Bankprivatrecht befasst sich mit den Alltagsgeschäften von Kreditinstituten. Es handelt sich typischerweise um Zahlungsverkehrsleistungen, Gebühren oder Kreditverträge. Das Kreditrecht ist ein eigenes umfangreiches Teilgebiet, das Rechtsfragen bei Darlehen und Kreditsicherheiten, wie Bürgschaften oder Grundpfandrechten, regelt.
Das Kapitalmarktrecht ist ein Sammelbegriff. Es steht für alle Normen und Vorschriften, die die organisierten Finanzmärkte (insbesondere die Börsen), den sogenannten Grauen Kapitalmarkt und die dort jeweils gehandelten und vertriebenen Finanzprodukte betreffen.
Unter Finanzdienstleistungen versteht man Verträge über Bankdienstleistungen sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer Kreditgewährung, Versicherung, Altersversorgung von Einzelpersonen, Geldanlage oder Zahlung.
Urheberrecht und Medienrecht
"Wann immer ein Urheberrechtsgesetz erlassen oder geändert werden soll, versammeln sich die Schwachköpfe."
(Mark Twain)
Inhalte im Internet (Musikdateien, Bildern etc) sind in aller Regel urheberrechtlich geschützt. Wenn diese Inhalte unbeabsichtigt oder beabsichtigt weiterverbreitet werden, hat es Konsequenzen.
Ich prüfe für Sie vorsorgend Ihre Verbreitungsinhalte und berate Sie zu den möglichen Folgen eines eigenen Verstoßes.
Ein Inhalt im Internet, der selbstgestaltet wurde, kann gleichfalls rechtliche Konsequenzen zur Folge haben, nicht alles was man "sagen dürfen soll" ist zulässig.
Der Umgang mit privaten Daten, eigenen und den Daten Dritter, erfordert besondere Sorgfalt, die Haftung bei Verstößen ist streng und kann sehr teuer werden.
Ich biete Beratung und Hilfestellung wenn Sie Ihre Rechte verletzt sehen.
Für Fragen zur gewerblichen Verbreitungstätigkeit stehe ich auch für Inhouse-Schulungen und/oder begleitetende medienrechtliche Beratung zur Verfügung.
Verbraucherrecht und Vertragsrecht
"Wer einem anderen die Schließung eines Vertrags anträgt, ist an den Antrag gebunden, es sei denn, dass er die Gebundenheit ausgeschlossen hat."
(§145 BGB)
bedeutet: Vertrag ist Vertrag
Aber
kein Vertrag wird für die Ewigkeit geschlossen. So gibt es gesetzliche Regelungen je nach Vertrags - und/oder Vertriebsform.
Sie haben einen Vertrag geschlossen oder wollen einen Vertrag schließen, der möglicherweise weitreichende Folgen für Sie haben kann.
Ich berate Sie zu Fragen und Fallen vor Vertragsschluss sowie zu Ihren Rechten und Möglichkeiten und nach erfolgtem Vertragsschluss. Auch vor Gericht setze ich mich für Ihre Rechte ein.
Strafverteidigung
"Es ist die Pflicht eines Verteidigers, eine nicht prozessgerechte Verurteilung mit allen rechtlichen Mitteln auch dann zu verhindern, wenn sie materiell richtig wäre."
(Hans Dahs)
Falsches Vorgehen in Bußgeld -und Strafsachen kann irreparable Folgen für das Verfahren haben. Es ist daher dringend angeraten, sich umgehend ab Kenntnis der Einleitung eines gegen sich gerichteten Verfahrens beraten und soweit erforderlich vertreten zu lassen. Vor dieser fachkundigen Beratung sollte grundsätzlich - das Recht eines Beschuldigten zu schweigen - wahrgenommen werden.
In Bußgeldverfahren stehe ich Ihnen zur Prüfung der formalen und materiellen Grundlagen zur Verfügung und vertrete Ihre Rechte vor Gericht.
Als Strafverteidiger verteidige ich Ihre Rechte in allen Stadien des Ermittlungs- und Gerichtsverfahrens. In eiligen Fällen (Verhaftung, Durchsuchungsbeschluss) bin ich unter der Notrufnummer 01573- 4514885 erreichbar.
Beratungs- und Prozesskostenhilfe
Für den Bürger besteht die Möglichkeit, kostenlose Beratungshilfe in rechtlichen Angelegenheiten (lediglich eine Pauschale von 15,00 Euro kann geltend gemacht werden) bei einem Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen.
Die volle oder teilweise Befreiung einer Partei von den Prozesskosten. Prozesskostenhilfe (PKH) kann für jede Art von Verfahren beantragt werden. Sie kommt grundsätzlich nur den Parteien zugute, die aufgrund ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse nicht in der Lage sind, die Prozesskosten selbst zu tragen (pers. Voraussetzung). Sachliche Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe ist die hinreichende Erfolgsaussicht eines gerichtlichen Verfahrens. Außerdem darf die Führung eines Prozesses nicht mutwillig erscheinen
Urheberrecht und Medienrecht
"Wann immer ein Urheberrechtsgesetz erlassen oder geändert werden soll, versammeln sich die Schwachköpfe."
(Mark Twain)
Inhalte im Internet (Musikdateien, Bildern etc) sind in aller Regel urheberrechtlich geschützt. Wenn diese Inhalte unbeabsichtigt oder beabsichtigt weiterverbreitet werden, hat es Konsequenzen.
Ich prüfe für Sie vorsorgend Ihre Verbreitungsinhalte und berate Sie zu den möglichen Folgen eines eigenen Verstoßes.
Ein Inhalt im Internet, der selbstgestaltet wurde, kann gleichfalls rechtliche Konsequenzen zur Folge haben, nicht alles was man "sagen dürfen soll" ist zulässig.
Der Umgang mit privaten Daten, eigenen und den Daten Dritter, erfordert besondere Sorgfalt, die Haftung bei Verstößen ist streng und kann sehr teuer werden.
Ich biete Beratung und Hilfestellung wenn Sie Ihre Rechte verletzt sehen.
Urheberrecht und Medienrecht
"Wann immer ein Urheberrechtsgesetz erlassen oder geändert werden soll, versammeln sich die Schwachköpfe."
(Mark Twain)
Inhalte im Internet (Musikdateien, Bildern etc) sind in aller Regel urheberrechtlich geschützt. Wenn diese Inhalte unbeabsichtigt oder beabsichtigt weiterverbreitet werden, hat es Konsequenzen.
Ich prüfe für Sie vorsorgend Ihre Verbreitungsinhalte und berate Sie zu den möglichen Folgen eines eigenen Verstoßes.
Ein Inhalt im Internet, der selbstgestaltet wurde, kann gleichfalls rechtliche Konsequenzen zur Folge haben, nicht alles was man "sagen dürfen soll" ist zulässig.
Der Umgang mit privaten Daten, eigenen und den Daten Dritter, erfordert besondere Sorgfalt, die Haftung bei Verstößen ist streng und kann sehr teuer werden.
Ich biete Beratung und Hilfestellung wenn Sie Ihre Rechte verletzt sehen.
Für Fragen zur gewerblichen Verbreitungstätigkeit stehe ich auch für Inhouse-Schulungen und/oder begleitetende medienrechtliche Beratung zur Verfügung.
Für Fragen zur gewerblichen Verbreitungstätigkeit stehe ich auch für Inhouse-Schulungen und/oder begleitetende medienrechtliche Beratung zur Verfügung.